“Gib einem Kind einen Hund;
du gibst ihm einen treuen und loyalen Spielkameraden.”
Berton Braley
"Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meines Hundes,
er ist schneller und gründlicher als ich."
Fürst Bismarck
“Freund ist der Name eines Hundes.”
Verfasser unbekannt
“Natürlich kann man ohne Hund leben -
es lohnt sich nur nicht.”
Heinz Rühmann
“Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum!”
Carl Zuckermayer
"Die Seele eines Menschen kann danach beurteilt werden,
wie er seinen Hund behandelt."
Charles Doran
“Ein Hund ist wie ein Herz auf vier Beinen.”
Irisches Sprichwort
"Glück kann man anfassen,
man muss nur einen Hund streicheln."
Unbekannter Autor
“Wenn man einen hungrigen Straßenhund aufpäppelt, wird er einen nicht beißen.
Darin liegt der größte Unterschied zwischen Mensch und Hund.”
Indianische Weisheit
"Sei meines Hundes Freund,
und du bist auch der meine!"
Mark Twain
“Dass mir der Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde.
Der Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.”
Arthur Schopenhauer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für www.bb-hundebetreuung.de

§1 Allgemein

Die AGB gelten bei jeder Betreuung eines Hundes.

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Mündliche Änderungen gelten nicht als getroffen.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Hundehalter/Hundehaltergefährdungshaftung).

Der Hundehalter haftet zudem für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die Haftung der Betreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §834 BGB. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.

Der Hundehalter haftet zudem für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleidet. Davon unberührt bleibt die Haftung der Betreuerin wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Betreuerin behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen, mit deren Veröffentlichung auf der Homepage sich der Hundehalter einverstanden erklärt.



§2 Aufnahme der Betreuung

Der Hundehalter hat die Betreuerin über eventuelle physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des zu betreuenden Tieres vorab in Kenntnis zu setzen. Es ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigungen gegen Artgenossen oder Menschen) hinzuweisen.

Der Hundehalter ist gegenüber der Betreuerin verpflichtet, Verletzungen und Krankheiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Hundehalter durch das Verhalten seines Hundes (Durchfall, Erbrechen, Husten, Niesen etc.) auf die Möglichkeit einer Erkrankung aufmerksam werden, so hat er unverzüglich die Betreuerin vor Betreuungsbeginn darüber zu informieren. Diese entscheidet dann, ob der Hund separat ausgeführt oder eine Betreuung abgelehnt werden muss.

Jeder Hund wird zunächst einer Probezeit unterzogen, in der seine Verträglichkeit mit Mensch und Tier festgestellt wird. Die erste gemeinsame Gassirunde mit der Betreuerin inklusive ausführlichem Gespräch ist kostenfrei, jede weitere Stunde wird gemäß §7 abgerechnet. Die Dauer der Probezeit wird von der Betreuerin individuell bestimmt. Die Betreuerin behält sich vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen während der Probe oder bei Anmeldung abzulehnen.

Des Weiteren behält sich die Betreuerin vor, einen Hund nach mehrfachen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Nachweis über eine Hundehalterhaftpflicht mit ausreichender Deckung durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins und gültiger Schutzimpfungen zu erbringen. Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Außerdem versichert er, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Die Betreuerin erklärt, über eine Hüte-Haftpflichtversicherung bei der Uelzener Versicherung zu verfügen.

Kampfhunde und ähnlich klassifizierte Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Die Betreuerin behält sich vor, bei vorliegendem Wesenstest eine Ausnahme zu machen.

Auflagen durch Behörden (Maulkorbzwang, Leinenzwang, etc.) sind der Betreuerin von dem Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.

Läufige Hündinnen sind von Spaziergängen in der Gruppe ausgeschlossen und bedürfen der Einzelbetreuung.



§3 Betreuung allgemein

Es obliegt der Betreuerin darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungsgehilfe den Hund betreut. Alle Vertragspunkte beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen. Falls die Betreuerin für den Zeitraum der Betreuung einen Hausschlüssel erhält, ist es ihr untersagt, den Schlüssel an Dritte mit Ausnahme eines Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen, weiterzugeben. Sie hat diesen sicher zu verwahren und dem Hundehalter auf dessen Verlangen hin wieder auszuhändigen. Für Schäden, die im Haus des Hundehalters durch äußere Einwirkungen oder Dritte entstehen, übernimmt die Betreuerin keine Haftung.

Die Betreuerin verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abzuholen und wie besprochen zurück zu bringen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeiten, ohne Wartezeiten für die Betreuerin, abgeholt und wieder zurückgebracht werden kann.

Hält die Betreuerin während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, muss sie den Hundehalter unmittelbar informieren und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt einzuschalten und im Namen des Hundehalters zu beauftragen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Bei Entlaufen des Hundes, werden der Hundehalter sowie alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) unverzüglich benachrichtigt.


§ 3.1 Betreuung Gassiservice

Der Hund wird nach Abholung durch die Betreuerin bzw. eines Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen zu nahegelegenen Wiesen, Feldern, Wäldern oder speziellen Hundeauslaufplätzen gebracht, um dort je nach Absprache frei, an der Lang-oder Kurzlaufleine einzeln oder in kleinen Gruppen mit Hunden ausgeführt zu werden.

Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.

Nach Beendigung des Spazierganges wird der Hund zum Abholungsort zurückgebracht und bei Bedarf abgetrocknet.



§4 Haftung

Die Betreuerin schließt jede Haftung auf Schadenersatz

  • für Personen- oder Sachschäden, die der Betreuerin oder Dritten durch das Tier entstehen

  • für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet (z.B. Verletzungen, Krankheiten, Tod)

  • für Schäden am Hund oder Dritten beim Entlaufen des Hundes

aus. In allen Fällen ist der Hundehalter des verursachenden Hundes im vollen Umfang haftbar und hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Betreuerin herbeigeführt. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.



§5 Abholungsverpflichtung

Sollte der Hund aus Gründen, die der Hundehalter zu verschulden hat, zum vereinbarten Termin nicht vom Hundehalter entgegengenommen werden, so muss zunächst der Hundehalter unter einer Frist von 5 Tagen zur Abholung aufgefordert werden. Ist die Frist abgelaufen, kann die Betreuerin die Abgabe im örtlichen Tierheim veranlassen bzw. an den gewünschten Bestimmungsort den der Besitzer im Aufnahmebogen vermerkt hat.

Wird der Hund dort verkauft, so ist der Kaufpreis zunächst auf eventuelle Kosten für die Betreuung und sonstige Auslagen anzurechnen und dann erst ein eventueller Überschuss an den Hundehalter zu erstatten.



§6 Terminvereinbarung /Stornierung

Die Betreuungstermine werden individuell vereinbart.

Dafür stehen zwei Pakete zur Auswahl:


Paket 1: Individual-Bucher

Der Hundehalter vereinbart mit der Betreuerin die Termine nach Bedarf individuell und flexibel. Vereinbarte Termine sind vom Hundehalter spätestens bis 10 Uhr des Vortages abzusagen. Ist der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeit nicht da oder wurde der Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.


Paket 2: Monats-Dauer-Bucher

Der Hundehalter legt zusammen mit der Betreuerin eine regelmäßige wöchentliche Betreuungszeit fest. Der daraus entstehende monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass Feiertage, Urlaub der Hundehalter und Stornierung (z.B. bei Krankheit des Hundes) bereits im Preis inbegriffen sind und kein Anspruch auf Preisminderung besteht. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.



§7 Preis und Zahlung

Das Entgelt der Betreuung richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den aktuellen Konditionen der Betreuerin und wird per Vorkasse in bar oder per Überweisung abgerechnet.



§8 Erfüllungsort/Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Diez. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.



§9 Salvatorische Klause

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Betreuerin. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht rechtskräftig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


Stand: 22.06.2020