Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für www.bb-hundebetreuung.de
§1 Allgemein
Die AGB gelten bei jeder Betreuung eines Hundes.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Mündliche Änderungen gelten nicht als getroffen.
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Hundehalter/Hundehaltergefährdungshaftung).
Der Hundehalter haftet zudem für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die Haftung der Betreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §834 BGB. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.
Der Hundehalter haftet zudem für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleidet. Davon unberührt bleibt die Haftung der Betreuerin wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Betreuerin behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen, mit deren Veröffentlichung auf der Homepage sich der Hundehalter einverstanden erklärt.
§2 Aufnahme der Betreuung
Der Hundehalter hat die Betreuerin über eventuelle physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des zu betreuenden Tieres vorab in Kenntnis zu setzen. Es ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigungen gegen Artgenossen oder Menschen) hinzuweisen.
Der Hundehalter ist gegenüber der Betreuerin verpflichtet, Verletzungen und Krankheiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Hundehalter durch das Verhalten seines Hundes (Durchfall, Erbrechen, Husten, Niesen etc.) auf die Möglichkeit einer Erkrankung aufmerksam werden, so hat er unverzüglich die Betreuerin vor Betreuungsbeginn darüber zu informieren. Diese entscheidet dann, ob der Hund separat ausgeführt oder eine Betreuung abgelehnt werden muss.
Jeder Hund wird zunächst einer Probezeit unterzogen, in der seine Verträglichkeit mit Mensch und Tier festgestellt wird. Die erste gemeinsame Gassirunde mit der Betreuerin inklusive ausführlichem Gespräch ist kostenfrei, jede weitere Stunde wird gemäß §7 abgerechnet. Die Dauer der Probezeit wird von der Betreuerin individuell bestimmt. Die Betreuerin behält sich vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen während der Probe oder bei Anmeldung abzulehnen.
Des Weiteren behält sich die Betreuerin vor, einen Hund nach mehrfachen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, Nachweis über eine Hundehalterhaftpflicht mit ausreichender Deckung durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins und gültiger Schutzimpfungen zu erbringen. Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Außerdem versichert er, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Die Betreuerin erklärt, über eine Hüte-Haftpflichtversicherung bei der Uelzener Versicherung zu verfügen.
Kampfhunde und ähnlich klassifizierte Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Die Betreuerin behält sich vor, bei vorliegendem Wesenstest eine Ausnahme zu machen.
Auflagen durch Behörden (Maulkorbzwang, Leinenzwang, etc.) sind der Betreuerin von dem Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.
Läufige Hündinnen sind von Spaziergängen in der Gruppe ausgeschlossen und bedürfen der Einzelbetreuung.
§3 Betreuung allgemein
Es obliegt der Betreuerin darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungsgehilfe den Hund betreut. Alle Vertragspunkte beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen. Falls die Betreuerin für den Zeitraum der Betreuung einen Hausschlüssel erhält, ist es ihr untersagt, den Schlüssel an Dritte mit Ausnahme eines Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen, weiterzugeben. Sie hat diesen sicher zu verwahren und dem Hundehalter auf dessen Verlangen hin wieder auszuhändigen. Für Schäden, die im Haus des Hundehalters durch äußere Einwirkungen oder Dritte entstehen, übernimmt die Betreuerin keine Haftung.
Die Betreuerin verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abzuholen und wie besprochen zurück zu bringen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeiten, ohne Wartezeiten für die Betreuerin, abgeholt und wieder zurückgebracht werden kann.
Hält die Betreuerin während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, muss sie den Hundehalter unmittelbar informieren und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt einzuschalten und im Namen des Hundehalters zu beauftragen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
Bei Entlaufen des Hundes, werden der Hundehalter sowie alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) unverzüglich benachrichtigt.
§ 3.1 Betreuung Gassiservice
Der Hund wird nach Abholung durch die Betreuerin bzw. eines Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen zu nahegelegenen Wiesen, Feldern, Wäldern oder speziellen Hundeauslaufplätzen gebracht, um dort je nach Absprache frei, an der Lang-oder Kurzlaufleine einzeln oder in kleinen Gruppen mit Hunden ausgeführt zu werden.
Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.
Nach Beendigung des Spazierganges wird der Hund zum Abholungsort zurückgebracht und bei Bedarf abgetrocknet.
§4 Haftung
Die Betreuerin schließt jede Haftung auf Schadenersatz
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für Personen- oder Sachschäden, die der Betreuerin oder Dritten durch das Tier entstehen
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für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet (z.B. Verletzungen, Krankheiten, Tod)
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für Schäden am Hund oder Dritten beim Entlaufen des Hundes